Nutzungsbedingungen
vom Werkraum.Studio

1. Allgemeines 
1.1 – Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen sind an alle Beteiligten, insbesondere Personal, und Subunternehmer (soweit erforderlich) weiterzuleiten und der Veranstalter verpflichtet sich zu dessen Einhaltung. 
1.2 – Alle Preise verstehen sich in Euro netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 
1.3 – Das Sicherheitskonzept für öffentliche Veranstaltungen hat gesonderte Auflagen zu erfüllen, die rechtzeitig mit dem Werkraum.Studio abzustimmen sind.

2. Zugang 
2.1 – Jede Liefertätigkeit ist im Vorfeld mit dem Werkraum.Studio abzustimmen, um einen reibungslosen Logistikablauf sicher zu stellen.
2.2 – Die Zufahrten zum Gelände und die Hofdurchfahrt sind stets freizuhalten. 
2.3 – Fahrzeuge müssen unverzüglich bewegt werden können. Die Mobilnummer des Fahrers ist gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen. 
2.4 – Gänge, Rettungswege, Ausgangstüren, Notausgänge dürfen zu keiner Zeit durch Tische, Stühle, etc. versperrt werden. Die Zufahrt der Feuerwehr muss jederzeit gewährleistet sein und darf nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt werden.

3. Immissionsschutz/Lärm
3.1 – Nach 22 Uhr bis 6 Uhr sind Liefertätigkeiten nicht möglich bzw. im Vorfeld anzuzeigen.
3.2 – Zur Einhaltung der geltenden Immissionsschutzauflagen ist der Veranstalter verpflichtet folgende Werte ab 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten: Kesselsaal & Maschinenhalle: < 95 dB (A)Kohlenbunker: < 60 dB (A)(Die Werte verstehen sich vorläufig und können nach der abschließenden Schalluntersuchung angepasst werden, der C-bewerteter Wert wird in diesem Zuge noch mitgeteilt.)Etwaige Strafen oder Bußgelder aufgrund von Nichtbeachtung trägt der Veranstalter.

4. Zugelassene Personenzahl / Sicherheitspersonal 
4.1 – Für die einzelnen Räumlichkeiten zugelassene Personenzahl darf nicht überschritten werden. 
4.2 – Sollte nach Prüfung des Sicherheitskonzepts des Veranstalters oder durch tatsächliche Umstände weiterer Bedarf zur Sicherung der Räumlichkeiten bzw. der Nachbarschaft oder der geordneten Veranstaltungsdurchführung erkennbar sein, wird ggf. weiteres Sicherheitspersonal von dem Werkraum.Studio zur Gefahrenabwehr beauftragt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

5. Veranstaltungsbezogene Leistungen
5.1 – Das Bestuhlungskonzept stellen die Vertragspartner unter Beachtung der behördlichen Bestimmungen (Fluchtwege, Brandschutz) mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf. 
5.2 – Um eine unkomplizierte Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten, ist der Veranstalter verpflichtet bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin den geplanten zeitlichen Ablauf der Veranstaltung an das Werkraum.Studio zu übermitteln.
5.3 – Die Zahl der durch den Veranstalter ausgegebenen Eintrittskarten/Einlass darf die vorhandenen Sitz- bzw. Stehplätze nicht überschreiten. Es ist darauf zu achten, dass nur die behördlich zugelassene Anzahl an Personen eingelassen wird
5.4 – Leistungen durch Drittanbieter, die sich auf die Veranstaltung beziehen (Dekoration, Künstler, Technik etc.) gibt der Veranstalter mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekannt. Missachtet er diese Frist, kann das Werkraum.Studio nicht garantieren, dass technische und personelle Ausstattung für die Veranstaltung bereitgestellt werden können. Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden.
5.5 – Kosten für zusätzliches Personal (Garderobe, zusätzliche Reinigungsleistungen etc.) werden dem Veranstalter nach Absprache in Rechnung gestellt.

6. Technische Leistungen – Bedienung technischer Einrichtungen
Die vorhandene technische Ausstattung in den gemieteten Räumen darf nur vom Personal des Werkraum.Studio oder durch ihn beauftragte Dritte bedient werden. Bei Einsatz von Fremdtechnik (z. B. für die Erzeugung von Licht- u. Showeffekten) ist die Einbeziehung eines Haustechnikers notwendig. Sollte der Brandmeldealarm unbeabsichtigt ausgelöst werden, haftet der Veranstalter. Für technische Störungen – außer sie erfolgen vorsätzlich oder grob fahrlässig – übernimmt das Werkraum.Studio keine Haftung.

7. Wertsachen und Garderobe 
Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände, welche von dem Veranstalter, seinen Mitarbeitern, seinen Beauftragten, etwaigen Untermietern, Besuchern oder sonstigen Dritten mitgebracht werden, wird von dem Werkraum.Studio keine Haftung übernommen.

8. Überschreitung der Nutzungszeit 
Die Nutzungszeit ergibt sich aus den vereinbarten Aufbau- und Abbauzeiten und der Dauer der eigentlichen Veranstaltung. Bei Überschreitung der Nutzungszeit fällt je angefangener Stunde eine Nutzungspauschale pro genutzte Location von jeweils EUR 375,00 an. Für Zeiten zwischen 23.00 Uhr und 8.00 Uhr ist das Doppelte dieses Betrages zu zahlen. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, wobei eine Anrechnung der Nutzungspauschale auf die Schadensersatzsumme erfolgt.

9 Reinigung / WC / Entsorgung 
9.1 – Ein WC Service von 1 Person pro Eventfläche ist ab einer Gästeanzahl von 100 Personen obligatorisch. Der WC Service wird mit EUR 27,00 pro Stunde berechnet, Verbrauchsmaterialien werden mit EUR 22,00 pro 100 Personen berechnet.

9.2 – Die Endreinigung und Zwischenreinigung der einzelnen Veranstaltungsflächen wird nach tatsächlichem Aufwand des Personals abgerechnet. Die Stundensätze gestalten sich wie folgt:Montag bis Samstag in der Zeit von 05:00-22:00 Uhr EUR 28,00/StdMontag bis Samstag in der Zeit von 22:00-05:00 Uhr EUR 33,00/Std.Sonn- und Feiertage in der Zeit von 05:00-22:00 Uhr EUR 45,00/Std.Sonn- und Feiertage in der Zeit von 22:00-05:00 Uhr EUR 49,00/Std.

9.3 – Restmüll wird mit EUR 100,00 pro Container (1m³), EUR 55 pro Tonne (240l) abgerechnet. Glas und Papiermüll ist nach Veranstaltungsabbau vom Veranstalter eigenständig zu entsorgen. Sollten Müllbehältnisse gebraucht werden, so ist der entsprechende Bedarf im Vorfeld anzumelden.

10 Sonstiges 
10.1 – In sämtlichen Veröffentlichungen zur Veranstaltung ist der Veranstaltungsort wie folgt zu bezeichnen: ZENTRALHEIZE, Maximilian-Welsch-Straße 6, 99084 Erfurt. 
10.2 – Das Logo des Werkraum.Studios darf nur nach Absprache mit dem Werkraum.Studio unter Beachtung des Corporate Design benutzt werden. Sämtliche Schriftstücke, Plakate, Auftritte im Internet oder in anderen Medien, auf bzw. bei denen das Logo verwendet wird, muss vor der Publikation dem Werkraum.Studio zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies gilt ebenso auch für alle anderen Druckerzeugnisse und Medienauftritte, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung produziert werden sowie alle Pressemitteilungen. 

(Stand März 2021)